Einkommensteuer-Vorauszahlungen: die Gründer-Falle im zweiten Jahr
Mit dem ersten Einkommensteuerbescheid kommen zwei Rechnungen auf einmal: die Nachzahlung für das vergangene Jahr und die Vorauszahlungen für das laufende Jahr. Viele Gründer:innen rechnen nur mit der ersten.
So funktionieren Vorauszahlungen
- Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen auf Basis deiner zuletzt veranlagten Einkommensteuer fest.
- Betrifft der Bescheid das Vorjahr, wird der Betrag um 4 % erhöht, für jedes weitere Jahr um weitere 5 %.
- Fällig ist jeweils ein Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Das Ausgleichsviertel
Kommt der Bescheid unterm Jahr, ändern sich die bereits fälligen Termine nicht. Der nächste Termin, der mindestens einen Monat nach dem Bescheid liegt, gleicht die Differenz für das ganze Jahr aus. Kommt dein erster Bescheid im Juni, zahlst du am 15. August also gleich drei Viertel der Jahres-Vorauszahlung.
Beispiel: Gründung 2026, Bescheid im Juni 2027
| Termin | Zahlung | Betrag |
|---|---|---|
| 15.07.2027 | Einkommensteuer-Nachzahlung 2026 | 5.029 € |
| 15.08.2027 | Vorauszahlung 2027 (Ausgleichsviertel) | 3.923 € |
| 15.11.2027 | Vorauszahlung 2027 | 1.308 € |
Innerhalb von vier Monaten werden über 10.000 € fällig, und die SVS-Nachzahlung kommt im Jahr darauf erst noch. (Annahme: 40.000 € Gewinn, Gewerbe, Steuererklärung selbst.)
Was du tun kannst
- Rücklage ab dem ersten Monat. Der Rechner zeigt dir den Monatsbetrag und alle Termine.
- Vorauszahlungen gleich bei der Gründung festsetzen lassen. Im Fragebogen zur Betriebseröffnung kannst du deinen erwarteten Gewinn angeben. Dann zahlst du schon im ersten Jahr laufend.
- Herabsetzung beantragen, wenn dein Gewinn heuer deutlich niedriger ist. Das geht bis 30. September über FinanzOnline, mit Begründung.
- Steuererklärung früh abgeben. So vermeidest du Anspruchszinsen und weißt früher, woran du bist.
Wie viel musst du zurücklegen? Der kostenlose Rechner zeigt dir SVS, Einkommensteuer und Vorauszahlungen Jahr für Jahr – mit allen Zahlungsterminen.
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