Ratgeber · Stand: Oktober 2026 · Werte 2026

Basispauschalierung oder Kleinunternehmerpauschalierung 2026 – was lohnt sich?

Statt jede Ausgabe zu belegen, kannst du in Österreich deine Betriebsausgaben pauschal ansetzen. Das spart Arbeit und oft auch Steuern, vor allem wenn du wenig echte Ausgaben hast.

Die zwei Varianten 2026

BasispauschalierungKleinunternehmerpauschalierung
Pauschale15 % vom Umsatz (max. 63.000 €), 6 % für Beratung, Vortrag, Lehre, Schreiben (max. 25.200 €)45 % vom Umsatz (max. 24.750 €), 20 % für Dienstleistungsbetriebe (max. 11.000 €)
UmsatzgrenzeVorjahresumsatz bis 420.000 €Umsatz bis 55.000 € (Kleinunternehmergrenze)
Zusätzlich absetzbarWaren, Material, Löhne, Fremdleistungen, SV-Beiträge, Arbeitsplatzpauschale, Reisekosten, 50 % Öffi-Ticketnur SV-Pflichtbeiträge
Gewinnfreibetragnur Grundfreibetragnur Grundfreibetrag
VorsteuerPauschale 1,8 % möglich (max. 7.560 €)als Kleinunternehmer kein Vorsteuerabzug

Wann lohnt sich welche Variante?

  • Deine echten Ausgaben liegen unter der Pauschale? Dann spart dir die Pauschalierung Steuer und SVS, weil auch die Beitragsgrundlage sinkt.
  • Viele Investitionen, hohe Miete, teure Software? Dann ist die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit echten Ausgaben meist günstiger. Du bekommst dort auch den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag.
  • Produktion oder Handel mit kleinem Umsatz? Die Kleinunternehmerpauschalierung mit 45 % ist sehr großzügig. Dienstleistungsbetriebe bekommen aber nur 20 %.

Achtung, Bindung

Wechselst du von der Basispauschalierung zurück zur regulären Gewinnermittlung, kannst du sie frühestens nach fünf Jahren wieder nutzen. Welche Pauschalsätze für deine Tätigkeit gelten (z. B. Dienstleistungsbetrieb ja oder nein), hängt von deiner Branche ab. Im Zweifel klär das mit einer Steuerberatung.

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Im Rechner wählst du deine Tätigkeit aus und siehst sofort, welche Variante dir über die nächsten Jahre am wenigsten SVS und Einkommensteuer kostet.

Wie viel musst du zurücklegen? Der kostenlose Rechner zeigt dir SVS, Einkommensteuer und Vorauszahlungen Jahr für Jahr – mit allen Zahlungsterminen.

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Quellen: svs.at, usp.gv.at, wko.at, RIS (EStG, GSVG). Alle Angaben ohne Gewähr.