Ausschüttungsgleiche Erträge (OeKB) richtig versteuern
Ein thesaurierender ETF schüttet nichts aus, und trotzdem verlangt das Finanzamt jedes Jahr Steuer. Der Grund sind die ausschüttungsgleichen Erträge (AGE). Bei einem österreichischen Depot erledigt das die Bank. Hältst du den ETF bei einem Auslandsbroker, musst du sie selbst erklären.
Was sind ausschüttungsgleiche Erträge?
Schüttet ein Investmentfonds Erträge nicht aus, gelten sie trotzdem als ausgeschüttet (§ 186 Abs. 2 Z 1 InvFG 2011). Dazu zählen:
- die nicht ausgeschütteten laufenden Erträge des Fonds (etwa Dividenden und Zinsen) und
- 60 % des positiven Saldos aus den realisierten Kursgewinnen im Fonds.
Du versteuerst sie mit 27,5 %. Schüttet der Fonds sie später tatsächlich aus, ist diese Ausschüttung steuerfrei. Die AGE betreffen auch ausschüttende Fonds, wenn nicht alle Erträge ausgeschüttet werden.
Wo findest du die Zahlen? Die OeKB-Meldung
Die Werte berechnet nicht dein Broker, sondern die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) als Meldestelle, auf Basis der Daten, die ein steuerlicher Vertreter des Fonds meldet (§ 186 Abs. 2 Z 2 InvFG). Du findest sie kostenlos auf my.oekb.at unter Steuerdaten zu Fonds, wenn du die ISIN suchst. Wichtig sind diese Zeilen, jeweils je Anteil in der Fondswährung:
| OeKB-Zeile | KZ |
|---|---|
| Ausschüttungen 27,5 % | 897 / 898 |
| Ausschüttungsgleiche Erträge 27,5 % | 936 / 937 |
| Anzurechnende ausländische (Quellen)Steuer auf Einkünfte mit 27,5 % | 984 / 998 |
| Die Anschaffungskosten des Fondsanteils sind zu korrigieren um | – |
Bei Kennzahlen mit zwei Nummern gilt für dein Auslandsdepot die zweite (898, 937, 998), weil kein KESt-Abzug erfolgt. Die OeKB weist die Werte für „Privatanleger ohne Option“ und „mit Option“ aus. Die Option meint die Regelbesteuerungsoption (§ 27a Abs. 5 EStG). Im Normalfall nimmst du „ohne Option“; die beiden Spalten sind oft ohnehin gleich.
Welche Meldung gehört in welches Steuerjahr?
Nicht das Geschäftsjahr des Fonds entscheidet, sondern der Zufluss. Bei einem Auslandsdepot gelten die AGE zu dem Zeitpunkt als zugeflossen, zu dem die OeKB die Daten auf Basis einer fristgerechten Meldung veröffentlicht (§ 186 Abs. 2 Z 1 lit. b InvFG). Auf my.oekb.at siehst du das als Datum der Meldung. Hat ein Fonds das Geschäftsjahr bis 30. Juni und die Meldung kommt im Jänner 2026, versteuerst du die AGE im Steuerjahr 2026. Maßgeblich ist dein Bestand zum Zuflusszeitpunkt. Gibt es im selben Jahr mehrere Meldungen, prüf, ob eine Korrektur die frühere ersetzt.
So rechnest du: Anteile × Wert je Anteil × Kurs
Beispiel mit fiktiven Werten: Du hältst 50 Anteile eines thesaurierenden ETF. Die OeKB meldet 1,60 USD AGE und 0,16 USD anrechenbare Quellensteuer je Anteil. Der EZB-Referenzkurs am Meldetag beträgt 1,17 USD je Euro. Für Zinsen, Dividenden und ausschüttungsgleiche Erträge in Fremdwährung ist laut den Einkommensteuerrichtlinien der EZB-Referenzkurs im Zuflusszeitpunkt heranzuziehen (EStR 2000 Rz 6201c).
| Posten | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| AGE (KZ 937) | 50 × 1,60 USD ÷ 1,17 | 68,38 € |
| Anrechenbare Quellensteuer (KZ 998) | 50 × 0,16 USD ÷ 1,17 | 6,84 € |
| KESt 27,5 % auf die AGE | 68,38 € × 27,5 % | 18,80 € |
| Zu zahlen nach Anrechnung | 18,80 € − 6,84 € | 11,96 € |
Anschaffungskosten korrigieren: so zahlst du nicht doppelt
AGE erhöhen deine Anschaffungskosten, steuerfreie Ausschüttungen vermindern sie (§ 186 Abs. 3 InvFG). Dadurch wird der Ertrag beim Verkauf nicht ein zweites Mal besteuert. Der Betrag steht in der OeKB-Zeile „Die Anschaffungskosten des Fondsanteils sind zu korrigieren um“ und ist nicht immer gleich hoch wie die AGE. Rechne ihn wie die AGE in Euro um und addiere ihn zu den Gesamtkosten der Position (gleitender Durchschnittspreis).
Im Beispiel: Korrektur 1,30 USD je Anteil, also 50 × 1,30 ÷ 1,17 = 55,56 €. Hast du für die 50 Anteile 5.000 € bezahlt, steigen die Anschaffungskosten auf 5.055,56 €, der Durchschnittspreis von 100,00 € auf 101,11 € je Anteil. Beim Verkauf sinkt dein steuerpflichtiger Gewinn um 55,56 €.
Wenn die OeKB keine Meldung hat
Ist ein Fonds kein Meldefonds, gelten Pauschalen (§ 186 Abs. 2 Z 3 InvFG):
- Die AGE werden mit 90 % des Unterschieds zwischen dem ersten und dem letzten Rücknahmepreis des Kalenderjahres geschätzt, mindestens aber mit 10 % des Rücknahmepreises am Jahresende. Sie gelten jeweils zum 31. Dezember als zugeflossen.
- Tatsächliche Ausschüttungen sind zur Gänze steuerpflichtig.
- Du kannst die tatsächlichen Beträge mit Unterlagen nachweisen.
Prüf deshalb vor dem Kauf auf my.oekb.at, ob die Zeile „KESt-Meldefonds“ mit J markiert ist. Nicht-Meldefonds unterstützt der Rechner (noch) nicht.
Sonderfall: inländische Dividenden im Fonds
Hält ein Fonds österreichische Aktien, weist die OeKB zusätzlich „Inländische Dividenden“ (KZ 189) und die darauf entfallende KESt (KZ 899) aus. Das betrifft nur den Verlustausgleich. Dieser Sonderfall ist im Rechner derzeit nicht abgebildet.
Häufige Fehler
- Die falsche Meldung nehmen: Maßgeblich ist der Zufluss im Steuerjahr, nicht das Fondsgeschäftsjahr.
- Den Wert je Anteil in Fondswährung ohne Umrechnung als Euro eintragen.
- Die Korrektur der Anschaffungskosten vergessen, dann zahlst du beim Verkauf zu viel.
- Die AGE gar nicht erklären, weil nichts ausgeschüttet wurde.
- Die anrechenbare Quellensteuer der OeKB nicht in KZ 998 eintragen.
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