Die Regel: § 27a Abs. 4 EStG
Für die Anschaffungskosten gelten drei Grundsätze:
- Gleitender Durchschnittspreis in Euro. Alle Stücke mit derselben Wertpapierkennnummer (ISIN) in einem Depot bekommen einen gemeinsamen Durchschnittspreis. Bei jedem Zukauf wird er neu berechnet, ein Verkauf wird zum aktuellen Durchschnitt bewertet (Z 3).
- Ohne Nebenkosten. Anschaffungsnebenkosten wie Orderspesen dürfen nicht angesetzt werden (Z 2). Auch Verkaufsspesen und Depotgebühren sind Werbungskosten, die du bei diesen Einkünften nicht abziehen darfst.
- Je Depot. Das Gesetz spricht von Wertpapieren „in einem Depot“. Hast du dieselbe ISIN bei zwei Brokern, führst du zwei getrennte Durchschnittspreise. Verluste aus dem einen Depot kannst du aber in der E 1kv mit Gewinnen aus dem anderen verrechnen.
Rechenbeispiel
Du kaufst eine US-Aktie in drei Schritten und verkaufst einen Teil. Die Kurse sind EZB-Referenzkurse (USD je Euro) des jeweiligen Tages, die Werte fiktiv.
| Datum | Vorgang | USD | Kurs | Euro | Stück danach | Ø-Preis |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 10.03. | Kauf 10 × 100 USD | 1.000 | 1,10 | 909,09 | 10 | 90,91 € |
| 15.06. | Kauf 10 × 120 USD | 1.200 | 1,20 | 1.000,00 | 20 | 95,45 € |
| 20.09. | Verkauf 5 × 130 USD | 650 | 1,25 | 520,00 | 15 | 95,45 € |
Beim Verkauf gilt: Erlös 520,00 € minus Anschaffungskosten 5 × 95,45 € = 477,27 €, also 42,73 € Gewinn (KZ 994). Die 15 Restaktien stehen mit 1.431,82 € im Bestand. Ein FIFO-Report würde die ältesten Stücke zu 90,91 € ansetzen und 65,45 € Gewinn ausweisen. Dazu kommt der Währungseffekt: Schon ein anderer Eurokurs verschiebt den Gewinn, auch wenn der Aktienkurs in USD gleich bleibt.
Welcher Wechselkurs?
- Dividenden, Zinsen und ausschüttungsgleiche Erträge: Hier nennen die Einkommensteuerrichtlinien den EZB-Referenzkurs im Zuflusszeitpunkt ausdrücklich (EStR 2000 Rz 6201c).
- Käufe und Verkäufe: Das Gesetz verlangt nur, dass der Durchschnittspreis in Euro geführt wird. Üblich ist der EZB-Referenzkurs des Handelstags. Wende ihn einheitlich an und dokumentiere ihn nachvollziehbar.
- Wochenende und Feiertage: Die EZB veröffentlicht ihre Referenzkurse an Arbeitstagen gegen 16:00 Uhr, nicht an Wochenenden und TARGET-Feiertagen. Nimm in diesen Fällen den letzten veröffentlichten Kurs davor.
- Woher? Die Kurse (1 Euro = x Fremdwährung) bekommst du auf der Seite der EZB, auch als Tabelle über viele Jahre. Euro-Betrag = Fremdwährungsbetrag ÷ Kurs.
Warum du die ganze Historie brauchst
Jeder Verkauf braucht den Durchschnittspreis seit dem ersten Kauf. Fehlen Käufe aus früheren Jahren, fehlen Anschaffungskosten, und der Gewinn wird zu hoch. Lade deshalb bei jedem Broker alle Abrechnungen seit dem ersten Kauf herunter. Notier zum Jahresende außerdem Bestand und Durchschnittspreis jeder Position. Damit startest du im nächsten Jahr ohne Altdaten.
Sonderfälle
- Aktiensplit: Die Stückzahl steigt, die Gesamtkosten bleiben gleich. Der Durchschnittspreis sinkt entsprechend.
- Thesaurierende Fonds: Die Anschaffungskosten ändern sich jährlich durch die OeKB-Korrektur (AGE-Guide).
- Kapitalmaßnahmen wie Spin-offs oder Fusionen regelt der Finanzminister per Verordnung. Der Rechner weist dich darauf hin, rechnet sie aber nicht selbst.
- Wertpapiere, die du vor 2011 gekauft hast, unterliegen Altbestandsregeln. Das gehört in die Steuerberatung.
- Brokerwechsel: Nimm Kaufdaten und Durchschnittspreis mit. Ein Auslandsbroker kennt deine alte Historie nicht.
Häufige Fehler
- Den FIFO-Gewinn aus dem Broker-Report in die E 1kv übernehmen.
- Gebühren in die Anschaffungskosten einrechnen.
- Gewinne in Fremdwährung mit einem einzigen Jahreskurs umrechnen statt mit den Kursen der jeweiligen Tage.
- Dieselbe ISIN aus zwei Depots zu einem Durchschnitt zusammenwerfen.
- Splits und Kapitalrückzahlungen ignorieren.
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Quellen
RIS: EStG 1988 (§ 27, § 27a), BMF: Beilage E 1kv 2025 mit Erläuterungen, EZB: Referenzkurse. Alle Angaben ohne Gewähr.
Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Inhalte sind allgemeine Informationen mit Stand Oktober 2026 und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Vorschreibungen der SVS und die Bescheide des Finanzamts.