Ratgeber · Stand: Oktober 2026 · Werte 2026

Neue Selbständige: Versicherungsgrenze 6.613,20 € und Überschreitungserklärung

Ohne Gewerbeschein, aber trotzdem selbstständig, etwa als Vortragende:r, Trainer:in, Künstler:in, Journalist:in oder Gutachter:in? Dann bist du sozialversicherungsrechtlich meist Neue:r Selbständige:r. Für dich gilt eine eigene Grenze, und eine Meldefrist, die viele verpassen.

Die Versicherungsgrenze 2026

Pflichtversichert bei der SVS bist du erst, wenn deine Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit 6.613,20 € im Jahr übersteigen. Diese Grenze gilt einheitlich, auch wenn du daneben angestellt bist. Maßgeblich sind die Einkünfte laut Einkommensteuerbescheid, also der Gewinn nach Ausgaben und Gewinnfreibetrag.

Liegst du darunter, zahlst du keine SVS-Beiträge. Du kannst dich aber freiwillig versichern. Frag dazu bei der SVS nach, wenn du sonst keinen Krankenversicherungsschutz hast.

Die Überschreitungserklärung

Rechnest du damit, die Grenze zu überschreiten, meldest du das der SVS mit einer Überschreitungserklärung. Das geht

  • schon im laufenden Jahr, sobald absehbar ist, dass du darüber liegst, oder
  • spätestens binnen 8 Wochen ab Ausstellung des Einkommensteuerbescheids für das betreffende Jahr.

Meldest du im Vorhinein, beginnt die Pflichtversicherung mit dem Tag, an dem die Erklärung bei der SVS einlangt (frühestens mit Beginn deiner Tätigkeit). Achtung: Die Versicherung bleibt aufrecht, auch wenn deine Prognose am Ende doch nicht stimmt. Schätz also realistisch.

Was passiert, wenn du nicht meldest?

Erfährt die SVS erst über den Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt, dass du über der Grenze lagst, wirst du rückwirkend versichert. Neben den Beiträgen schreibt sie dann einen Beitragszuschlag von 9,3 % vor. Bei 20.000 € Einkünften sind das schnell mehrere hundert Euro zusätzlich, ohne jede Gegenleistung.

Unterschiede zu Gewerbetreibenden

  • Gewerbetreibende sind ab dem ersten Tag versichert, Neue Selbständige erst über der Grenze.
  • Die Beitragssätze sind gleich: 18,5 % Pension, 6,8 % Kranken, 1,53 % Selbständigenvorsorge, dazu die Unfallversicherung.
  • Die Krankenversicherungs-Erleichterung der ersten zwei Jahre (keine Nachbemessung) gilt laut SVS für Gewerbetreibende. Rechne als Neue:r Selbständige:r damit, dass auch die Krankenversicherung nachbemessen wird.
  • Die Nachzahlungsdynamik ist dieselbe: vorläufig wenig, endgültig nach dem Bescheid. So funktioniert die Nachzahlung.

Beispiel

Eine Trainerin startet im Jänner 2026 ohne Gewerbeschein und erwartet 18.000 € Umsatz bei 4.000 € Ausgaben. Sie liegt klar über der Grenze, meldet das gleich und zahlt vorläufig die Mindestbeiträge. Im Rechner wählst du dafür „Ohne Gewerbeschein“. Er zeigt dir, ob du über der Grenze liegst, welche Nachzahlung kommt und wie viel du monatlich zurücklegen solltest.

Wie viel musst du zurücklegen? Der kostenlose Rechner zeigt dir SVS, Einkommensteuer und Vorauszahlungen Jahr für Jahr – mit allen Zahlungsterminen.

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Quellen: svs.at, usp.gv.at, wko.at, RIS (EStG, GSVG). Alle Angaben ohne Gewähr.