Ratgeber · Stand: Oktober 2026 · Werte 2026

Kleinunternehmerregelung 2026: 55.000-€-Grenze, Toleranz und Rechnung

Als Kleinunternehmer:in verrechnest du keine Umsatzsteuer, musst keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und sparst dir viel Aufwand. Seit 2025 liegt die Grenze bei 55.000 €.

Die Grenze

  • Dein Umsatz darf im laufenden und im vorangegangenen Jahr jeweils höchstens 55.000 € betragen.
  • Es zählen die vereinbarten Entgelte aller deiner unternehmerischen Tätigkeiten zusammen. Eine fiktive Umsatzsteuer wird nicht mehr herausgerechnet.
  • Nicht eingerechnet werden u. a. Hilfsgeschäfte (z. B. der Verkauf deines Firmenautos, auch eine Geschäftsveräußerung im Ganzen) und bestimmte unecht steuerfreie Umsätze, etwa Aufsichtsratsvergütungen.

Die 10-%-Toleranz

Umsatz im laufenden JahrFolge
bis 55.000 €Befreiung bleibt
55.000 € bis 60.500 €Befreiung gilt bis Jahresende, ab dem Folgejahr bist du umsatzsteuerpflichtig (weil die Vorjahresgrenze überschritten ist)
über 60.500 €Befreiung endet sofort, ab dem Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest

Wer knapp an der Grenze liegt, sollte seinen Umsatz unterjährig mitverfolgen. Eine sofortige Steuerpflicht mitten im Jahr bedeutet: Ab dann brauchst du Rechnungen mit Umsatzsteuer.

Rechnungen als Kleinunternehmer:in

  • Du weist keine Umsatzsteuer aus. Tust du es trotzdem, schuldest du den Betrag dem Finanzamt, bis du die Rechnung berichtigst.
  • Üblich ist ein Hinweis wie: „Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG“.
  • Eine UID-Nummer bekommst du nur, wenn du sie für Geschäfte mit Unternehmen in anderen EU-Staaten brauchst (Formular U15).

Kein Vorsteuerabzug und die Option

Die Befreiung ist „unecht“: Du kannst dir die Umsatzsteuer auf deine Einkäufe nicht als Vorsteuer zurückholen. Mit einem schriftlichen Verzicht (Formular U12) kannst du freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln. Das geht bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheids, und die Entscheidung bindet dich fünf Jahre.

Das lohnt sich eher, wenn

  • deine Kund:innen fast nur Unternehmen sind (sie holen sich die Umsatzsteuer zurück, für sie ändert sich der Preis nicht), oder
  • du große Investitionen planst und dir die Vorsteuer holen willst.

Verkaufst du an Privatpersonen, ist die Befreiung meist ein Preisvorteil von 20 %.

Einkommensteuer und SVS

Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Einkommensteuer und SVS zahlst du trotzdem. Bis 55.000 € Umsatz kannst du aber die Kleinunternehmerpauschalierung nutzen und dich als Gewerbetreibende:r unter Voraussetzungen von der Kranken- und Pensionsversicherung befreien lassen (SVS-Kleinunternehmer-Ausnahme). Der Rechner prüft deine Umsatzgrenze für jedes Jahr automatisch.

Wie viel musst du zurücklegen? Der kostenlose Rechner zeigt dir SVS, Einkommensteuer und Vorauszahlungen Jahr für Jahr – mit allen Zahlungsterminen.

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Quellen: svs.at, usp.gv.at, wko.at, RIS (EStG, GSVG). Alle Angaben ohne Gewähr.