SVS-Kleinunternehmer-Ausnahme 2026: Voraussetzungen, Antrag und Risiken
Wenn dein Gewerbe (noch) wenig abwirft, kannst du dich unter bestimmten Voraussetzungen von der Kranken- und Pensionsversicherung bei der SVS befreien lassen. Dann bleibt nur die Unfallversicherung. Das spart Geld, hat aber Haken.
Wer kann die Ausnahme beantragen?
Gewerbetreibende als Einzelunternehmer:innen (und für die Pensionsversicherung auch Freiberufler:innen nach dem FSVG). Für Gesellschafter:innen und Geschäftsführer:innen von Gesellschaften wie OG, KG oder GmbH gilt die Ausnahme nicht. Neue Selbständige brauchen sie nicht: Sie sind unter der Versicherungsgrenze ohnehin nicht pflichtversichert (mehr dazu).
Die Voraussetzungen 2026
| Voraussetzung | Grenze |
|---|---|
| Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit | höchstens 6.613,20 € pro Jahr |
| Umsatz aus allen unternehmerischen Tätigkeiten | höchstens 55.000 € pro Jahr |
| Vorversicherung (unter 57 Jahren) | in den letzten 60 Kalendermonaten höchstens 12 Monate nach GSVG/FSVG pflichtversichert |
Die Vorversicherungsregel macht die Ausnahme vor allem für Neugründer:innen interessant. Wer schon länger selbstständig war, scheitert oft daran. Ab 57 gelten Sonderregeln: Dann müssen die Grenzen in jedem der letzten fünf Kalenderjahre eingehalten worden sein. Ab dem Regelpensionsalter reichen die aktuellen Grenzen.
Was du sparst
In den ersten Jahren zahlst du als Gewerbetreibende:r mindestens rund 160,80 € pro Monat an die SVS. Mit der Ausnahme bleibt nur die Unfallversicherung von 12,95 € pro Monat. Das spart rund 148 € im Monat oder knapp 1.800 € im Jahr. Auch die Selbständigenvorsorge entfällt.
Antrag und Zeitpunkt
- Den Antrag stellst du bei der SVS (auch online über MeineSVS).
- Die Ausnahme gilt frühestens ab 1. Jänner des Jahres, in dem der Antrag bei der SVS einlangt. Frühere Jahre lassen sich nicht nachträglich befreien.
- Hast du heuer schon Leistungen aus der Kranken- oder Pensionsversicherung bezogen (z. B. Arztbesuch auf e-card über die SVS), gilt die Ausnahme erst ab dem Monat nach dem Antrag.
Die Risiken
- Nachträgliche Prüfung: Die SVS prüft später anhand deiner Umsatz- und Einkommensteuerbescheide. Überschreitest du eine Grenze, fällt die Ausnahme rückwirkend weg und die Beiträge werden nachverrechnet.
- Kein Krankenversicherungsschutz über die SVS: Ohne andere Absicherung (etwa durch eine Anstellung) zahlst du Arzt- und Spitalskosten selbst.
- Keine Pensionszeiten: Befreite Zeiten zählen nicht für deine Pension.
Für wen es sich lohnt
Typisch für einen kleinen Start neben einer anderen Absicherung, wenn klar ist, dass Gewinn und Umsatz unter den Grenzen bleiben. Erwartest du mehr, bist du mit einer sauberen Rücklage meist besser dran als mit einer rückwirkend aufgehobenen Ausnahme. Hast du daneben eine Anstellung über der Geringfügigkeit, entfällt die Mindestbeitragsgrundlage ohnehin (Mehrfachversicherung).
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