Quellensteuer anrechnen und zurückholen: USA, Schweiz und Deutschland

Dividenden aus dem Ausland kommen oft schon gekürzt an. Diese Quellensteuer musst du in Österreich nicht noch einmal zahlen, aber nur bis zu einer Grenze. Den Rest holst du dir im Quellenstaat zurück.

  • Stand: Oktober 2026
  • für die Veranlagung 2026 (Formular E 1kv 2025)
  • 4 Min. Lesezeit

Das Prinzip: anrechnen bis zum DBA-Satz

Ausländische Dividenden unterliegen in Österreich 27,5 % Steuer. Der Quellenstaat darf nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) meist nur 15 % einbehalten. Diese anrechenbare Quellensteuer trägst du in der E 1kv ein, und Österreich zieht sie von der eigenen Steuer ab. Die Erläuterungen zum Formular legen drei Regeln fest:

  • Eingetragen werden nur tatsächlich anrechenbare Steuern. Steuern, die du im Ausland erstattet bekommen kannst, gehören nicht hinein.
  • Anrechenbar ist nur so viel, wie dem Quellenstaat nach dem DBA zusteht.
  • Die Anrechnung ist mit der österreichischen Steuer auf diese Einkünfte begrenzt.

Die anrechenbare Quellensteuer auf 27,5-%-Erträge kommt in KZ 998, bei 25-%-Erträgen in KZ 901. Die Dividende selbst trägst du immer brutto ein (KZ 863 bzw. 898).

Beispiel: 100 € Bruttodividende

HerkunfteinbehaltenKZ 998im Ausland zurückholenÖsterreich zahlt
USA (mit W-8BEN)15,00 €15,00 €–12,50 €
USA (ohne W-8BEN)30,00 €15,00 €15,00 €12,50 €
Schweiz35,00 €15,00 €20,00 €12,50 €
Deutschland26,38 €15,00 €11,38 €12,50 €

Mit Rückforderung bleibt es bei insgesamt 27,50 € Steuer. Verzichtest du auf die Rückforderung, zahlst du drauf: Bei einer Schweizer Dividende sind das 35,00 € + 12,50 € = 47,50 €.

Verluste und Quellensteuer: Werden Erträge mit Verlusten verrechnet, ist nur der anrechenbare Betrag auf die verbleibenden Erträge relevant. Quellensteuer auf Erträge, die durch Verluste aufgezehrt sind, darf nicht eingetragen werden. Verluste verrechnest du bevorzugt mit Erträgen ohne Quellensteuer (etwa Kursgewinnen), damit die Anrechnung möglichst erhalten bleibt.

USA: Ohne W-8BEN zahlst du 30 %

  • Satz: Nach dem DBA Österreich–USA beträgt die US-Quellensteuer auf Dividenden an Privatpersonen 15 % (Art. 10 Abs. 2, siehe IRS-Abkommenstabelle). Ohne Abkommensnachweis sind es 30 %.
  • Der Nachweis ist das Formular W-8BEN bei deinem Broker. Es gilt ab Unterschrift bis zum Ende des dritten darauffolgenden Kalenderjahres. Läuft es ab, kann der Broker wieder 30 % einbehalten. Behalte das Ablaufdatum im Blick.
  • Zu viel einbehalten? Bitte zuerst deinen Broker um Korrektur. Sonst geht die Rückforderung über den IRS: US-Steuererklärung für Nichtansässige (Form 1040-NR, vereinfachtes Verfahren) mit dem Form 1042-S. Du brauchst dafür eine ITIN. Die Frist beträgt in der Regel drei Jahre, die Bearbeitung kann bis zu sechs Monate dauern.
  • Irische ETFs: Die US-Quellensteuer wird bereits im Fonds einbehalten, du kannst sie als Anleger:in nicht zurückfordern. Anrechenbar ist, was die OeKB als „Anzurechnende ausländische (Quellen)Steuer“ ausweist (AGE-Guide).

Schweiz: 35 % Verrechnungssteuer, 20 % zurück

  • Satz: Die Schweiz behält 35 % Verrechnungssteuer ein. Das DBA erlaubt ihr bei Dividenden an Privatpersonen 15 %, ein Überhang von 20 Prozentpunkten ist rückforderbar.
  • Antrag: Bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) mit dem Formular „Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer für Berechtigte mit Wohnsitz im Ausland“. Das Formular und den aktuellen Ablauf findest du auf der ESTV-Länderseite zu Österreich. Dein Finanzamt bestätigt auf dem Formular deine Ansässigkeit, laut WKO läuft die Einreichung über das Finanzamt. Halte die Dividendenabrechnung bereit.
  • Frist: drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Dividende fällig wurde. Eine Dividende aus 2026 kannst du also bis 31. Dezember 2029 zurückfordern. Der Eingang wird nicht bestätigt, die Bearbeitung dauert mehrere Monate.

Deutschland: 26,375 % einbehalten, 11,375 % zurück

  • Satz: Deutschland behält 25 % Kapitalertragsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf ein, zusammen 26,375 %. Nach dem DBA sind 15 % zulässig, der Überhang beträgt 11,375 Prozentpunkte.
  • Antrag: beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) über das BZSt-Online-Portal. Du brauchst eine Steuerbescheinigung der deutschen auszahlenden Stelle und eine Ansässigkeitsbescheinigung des Finanzamts. Die Gutschriftsanzeige einer ausländischen Depotbank genügt laut BZSt nicht. Frag deinen Broker, ob er eine Steuerbescheinigung besorgt und was sie kostet.
  • Frist: vier Jahre ab Ende des Kalenderjahres, in dem die Erträge geflossen sind. Sie endet nicht vor Ablauf eines Jahres nach Entrichtung der Steuer.
  • Aufwand: Die Bearbeitung dauert laut WKO mehrere Monate, teils über ein Jahr. Bei kleinen Dividenden lohnt sich der Aufwand oft nicht: 11,375 % von 200 € sind 22,75 €.

Andere Länder

Das Muster ist überall gleich: Das DBA bestimmt, wie viel du in Österreich anrechnen darfst (oft 15 %, in manchen Fällen weniger). Alles darüber holst du im Quellenstaat zurück. Den maximal anrechenbaren Satz musst du im Einzelfall im jeweiligen DBA nachlesen. Im Rechner ist er einstellbar, voreingestellt sind 15 %.

Häufige Fehler

  • Die Nettodividende statt der Bruttodividende eintragen.
  • Mehr als den DBA-Satz in KZ 998 eintragen. Der Überhang gehört ins Ausland zurückgefordert.
  • Das W-8BEN ablaufen lassen und 30 % US-Steuer zahlen.
  • Rückforderungsfristen versäumen: In der Schweiz und in Deutschland laufen drei bzw. vier Jahre.
  • Quellensteuer auf Erträge eintragen, die durch Verluste verrechnet wurden.

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Quellen

BMF: Beilage E 1kv 2025 mit Erläuterungen, IRS: Tax Treaty Tables, IRS: Form W-8BEN, IRS: Form 1040-NR, ESTV: Rückerstattung, BZSt: Erstattung, WKO: Schweiz und Deutschland. Alle Angaben ohne Gewähr.

Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Inhalte sind allgemeine Informationen mit Stand Oktober 2026 und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Vorschreibungen der SVS und die Bescheide des Finanzamts.